Kontakt
Apotheker Andreas Röder
Marie-Curie-Straße 6, 88400 Biberach
(07351) 50 68 180 (07351) 50 68 180

Kontakt speichern

Notdienst

vom bis Apotheke
12.02.2025 - 8:30 Uhr13.02.2025 - 8:30 UhrApotheke im Umlachtal
7-Schwaben-Apotheke Laupheim
Apotheke Selbherr
Apotheke 14 Nothelfer
13.02.2025 - 8:30 Uhr14.02.2025 - 8:30 UhrWieland-Apotheke Biberach
Beckersche Apotheke zu St. Peter
Rats-Apotheke Ehingen
Sonnen-Apotheke
14.02.2025 - 8:30 Uhr15.02.2025 - 8:30 UhrApotheke am Klinikum
Schloss-Apotheke Obermarchtal
Marien-Apotheke Bad Wurzach
Rathaus-Apotheke
15.02.2025 - 8:30 Uhr16.02.2025 - 8:30 UhrRathaus-Apotheke Bad Schussenried
Antonius-Apotheke Bad Wurzach
Welfen-Apotheke Weingarten
Elefanten-Apotheke
16.02.2025 - 8:30 Uhr17.02.2025 - 8:30 UhrJordan-Apotheke Biberach
Alpha-Apotheke Ehingen
Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg
Stern Apotheke Neue Schranne

Quelle: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Ärztlicher Notdienst

Welcher Arzt hat gerade Bereitschaft?
Telefon: 116117 (bundesweite Auskunft)

Zahnärztlicher Notdienst

Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de.

Vergiftungen

Schnelle Hilfe in Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdachtsfällen (Übersicht, regional).

In dringenden Fällen rufen Sie die Beratungsstellen bitte direkt unter den dort angegeben Nummern an, der E-Mail-Kontakt ist allein für allgemeine Anfragen, deren Bearbeitung nicht eilt, gedacht!

Grundsätzliches Verhalten bei Vergiftungen:

Ruhe bewahren! Erst Giftnotruf oder Hausarzt oder Notarzt anrufen, dann handeln!

Bitte stets Folgendes angeben:

  • Was ist passiert?
  • Wer hat sich vergiftet? (Alter und Körpergewicht)
  • Wie erfolgte die Vergiftung?
  • Wann erfolgte die Vergiftung?
  • Wieviel? (Dosis)

Bitte auffällige Erscheinungen, insbesondere Bewußtseinslage, Atmung und äußere Auffälligkeiten schildern. Bei ausreichender Kenntnis der Situation kann die Beratungsstelle bei Vergiftungen oder auch der Hausarzt Entscheidungshilfen sowie Anweisungen zur Ersten Hilfe geben.

Denken Sie bitte daran

Die Information über die Notdienste der Apotheken ist unverbindlich, da sich die Notdienste sehr kurzfristig ändern können. Der Betreiber kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Die Dienstbereitschaft der Apotheke in der Nacht, an den Sonn- und Feiertagen und während der übrigen Ladenschlusszeiten dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Notfällen. Der Notdienst muss vom Apotheker zusätzlich zum Tagesdienst geleistet werden. Nehmen Sie daher bitte die Apotheke während der Notdienstbereitschaft auch nur in Notfällen in Anspruch.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro pro Notdienstbesuch und unabhängig von der Anzahl der Rezepte oder der gekauften Arzneimittel. Sie darf von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden, an Sonn- und Feiertagen ganztags. Kreuzt Ihr Arzt "noctu" auf dem Rezept an, macht er damit einen Notfall kenntlich. Das Rezept muss unverzüglich in der Apotheke eingelöst werden, die Notdienstgebühr wird dann von der Krankenkasse übernommen.